Die Musterung ist bereits Pflicht — nicht erst 2027
Alle wehrpflichtigen Männer ab Jahrgang 2008 werden seit dem 1. Januar 2026 einer verpflichtenden Musterung unterzogen. Wer der Ladung ohne triftigen Grund nicht folgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit: Es drohen ein Bußgeld, eine erneute Ladung und im Wiederholungsfall die polizeiliche Vorführung.
Die flächendeckende Musterung kompletter Jahrgänge ist für den 1. Juli 2027 geplant, 24 Musterungszentren sind seit Mai 2026 benannt. Die Pflicht zur Musterung selbst besteht aber schon jetzt — wer geladen wird, muss erscheinen.
„Freiwillig“ gilt nur für den Dienst an der Waffe — nicht für den Weg dorthin. Der Zwang beginnt viel früher: beim Fragebogen, bei der Ladung, beim Erscheinen. Wer wartet, bis er „betroffen“ ist, wartet zu lange.