Stand September 2026

Aktuelle Lage

Die Wehrpflicht in Deutschland wird Schritt für Schritt reaktiviert – die Erfassung und die Musterung sind bereits Pflicht. Hier findest du den genauen Fahrplan, die Zahlen und die aktuellen Entwicklungen.

Zeitleiste der Wiedereinführung

Fragebogen-Pflicht für Männer

Januar 2026

Seit Januar 2026 erhalten alle 18-jährigen Männer (Jg. 2008+) Post von der Bundeswehr. Der Fragebogen zur Erfassung der Wehrdiensttauglichkeit ist für Männer verpflichtend, Frauen können freiwillig teilnehmen. Wer vier Wochen lang nicht antwortet, riskiert nach zwei Mahnungen ein Bußgeld von bis zu 250 Euro.

In Umsetzung

Musterung ist Pflicht – mit Zwangsfolgen

seit Januar 2026

Die Pflicht zur Musterung besteht bereits, nicht erst ab 2027. Wer der Ladung ohne triftigen Grund nicht folgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit: Es drohen ein Bußgeld, eine erneute Ladung und im Wiederholungsfall die polizeiliche Vorführung. Ein anerkannter KDV-Antrag kann von der Musterung befreien – solange er nicht anerkannt ist, bleibt die Ladungspflicht bestehen.

In Umsetzung

Flächendeckende Musterung kompletter Jahrgänge

1. Juli 2027

Ab Juli 2027 sollen ganze Jahrgänge vollständig gemustert werden. Die Bundeswehr baut dafür bundesweit 24 Musterungszentren auf (u.a. Braunschweig, Oldenburg, Schwerin, Jena). Bis dahin wird sich ein Rückstau aufbauen, der abgearbeitet werden muss.

Mögliche Bedarfswehrpflicht

Frühestens 2028

Sollten sich nicht genug Freiwillige für den neuen Wehrdienst finden, kann der Bundestag eine Auslosung oder Verpflichtung beschließen. Das wäre die faktische Wiedereinführung der Wehrpflicht.

Ziel: bis zu 270.000 aktive Soldaten

Bis 2035

Die Bundeswehr soll bis 2035 auf bis zu 270.000 aktive Soldatinnen und Soldaten wachsen. Zum Stichtag 31. August 2026 dienten rund 186.400 aktive Soldatinnen und Soldaten. Im zweiten Quartal 2026 wurden 169.141 Anschreiben verschickt und 86.560 Bereitschaftserklärungen abgegeben – davon nur 22.726 Männer für einen Freiwilligen Wehrdienst von sechs bis elf Monaten.

Was bedeutet das für dich?

Du bekommst Post vom Bund? Das ist normal. Atme durch.

Fülle den Fragebogen aus – er ist Pflicht. Aber du bestimmst, wie du antwortest.

Kriegsdienstverweigerung ist jederzeit möglich – auch jetzt schon.

Die Musterung ist bereits jetzt Pflicht. Wer geladen wird, muss erscheinen – Nichterscheinen kann Bußgeld und im Wiederholungsfall eine polizeiliche Vorführung nach sich ziehen. Bereite dich frühzeitig vor.

Du bist nicht allein. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 5.862 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt – 2025 waren es im ganzen Jahr 3.879. Bei einem Bußgeldbescheid kannst du Einspruch einlegen. Das ist dein gutes Recht.

Gesetzeslage im Überblick

Wehrpflichtgesetz (WPflG)

Grundlage der Wehrpflicht. § 2 Abs. 3 regelt die Musterung – die Pflicht dazu gilt bereits, die flächendeckende Anwendung ab Juli 2027. § 3 Abs. 2 verpflichtete Männer ab 17 zur Genehmigung für Auslandsaufenthalte über drei Monate (seit April 2026 allgemein ausgenommen). Ausgesetzt, aber nicht abgeschafft.

Mehr erfahren ↗

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (Dezember 2025, in Kraft seit 01.01.2026)

Führt den verpflichtenden Fragebogen (§ 15a WPflG), die verpflichtende Musterung mit Bußgeldbewehrung und die Bedarfswehrpflicht als Option ein. Der Dienst selbst bleibt vorerst freiwillig. Neu gefasst wurde auch § 13 KDVG: Anträge Ungedienter können ohne vorherige Musterung weitergeleitet werden.

Mehr erfahren ↗

Artikel 4 GG

Gewissensfreiheit – dein Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist verfassungsrechtlich geschützt und kann nicht eingeschränkt werden.

Mehr erfahren ↗

Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG)

Regelt das Verfahren der Kriegsdienstverweigerung. Keine Begründungspflicht – ein „Nein" reicht.

Mehr erfahren ↗

Deine Rechte kennen – deine Entscheidung treffen

Der Brief-Generator hilft dir, deine Kriegsdienstverweigerung rechtssicher zu formulieren.

Brief-Generator öffnen